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Ausschreibung Rostocker Kunstpreis 2019

Die Kulturstiftung Rostock e.V. und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verleihen – im Jahre 2019 zum 14. Mal – den Rostocker Kunstpreis. Möglich wird dies erneut durch die großzügige Un-terstützung der PROVINZIAL-Versicherung. Ziel des Preises ist, Künstler, die in Mecklenburg-Vorpommern leben oder deren Werk einen Bezug zur Region hat, zu würdigen und zu fördern. Das Genre soll jährlich wechseln. Für 2019 wird der Kunstpreis für Künstlerische Fotografie ausge-schrieben. (Die Arbeiten sollten vor allem das aktuelle Schaffen der Künstlerinnen und Künstler repräsentieren.)

1. Höhe und Art des Preises
Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 10.000 €. Die Hanse- und Universitäts-stadt Rostock wird die von der Jury für den Kunstpreis nominierten Kandidatinnen und Kandidaten mit dem Aufkauf von Werken für die Kunsthalle auszeichnen.

2. Teilnahmebedingungen und Bewerbung
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann eine Auswahl ihrer bzw. seiner Arbeiten – zunächst in Form von hinreichend repräsentativen Reproduktionen in kompakter ausgedruckter Form einreichen (keine Lose-Blatt-Sammlung oder digitale Bewerbung mit USB-Stick, CD oder per Email). Die Bewer-bung sollte im Format A4, maximal A3, mit einem Deckblatt/Kennwort „Kunstpreis 2019“ erfolgen. Aus Versicherungsgründen dürfen keine Originale eingereicht werden. Eine Kurzbiographie ist den Bewer-bungsunterlagen beizufügen. Der Absender (Name, Adresse, Mailadresse, Telefon-Nr.) ist deutlich auf den Unterlagen zu kennzeichnen.

3. Jury
Die Jury besteht aus Vertretern der Kulturstiftung Rostock e.V., der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der PROVINZIAL-Versicherung und der Kunsthalle Rostock sowie weiteren externen Fach-leuten. Aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerbern nominiert die Jury Kandidatinnen und Kan-didaten für den Kunstpreis. Die Jury bittet die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten für den Rostocker Kunstpreis, Originale für eine Ausstellung in der Kunsthalle Rostock einzureichen.

4. Termine
Bewerbungen können bis zum 31. August 2019 an die Kunsthalle Rostock, Hamburger Straße 40, 18069 Rostock mit dem Stichwort „Rostocker Kunstpreis 2019“ geschickt werden.
Ab dem 10. November 2019 werden die Original-Arbeiten der von der Jury nominierten Kandidatinnen und Kandidaten in der Kunsthalle der Öffentlichkeit präsentiert. Die Preisverleihung erfolgt am 30. November 2019 im Rahmen einer Festveranstaltung in der Kunsthalle Rostock.

5. Transport
Die für die Ausstellung ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, den Transport und den Rücktransport der eingereichten Arbeiten selbst zu realisieren. Wenn notwendig, können nachzuweisende Kosten anteilig von der Kulturstiftung Rostock e.V. übernommen werden. Reise- und Übernachtungskosten sind von den Kandidaten selbst zu tragen.

6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.



Prof. Dr. Wolfgang Methling Thomas Kühl Roland Methling
Kulturstiftung Rostock e.V. PROVINZIAL-Versicherung Hanse- und Universitätsstadt Rostock



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