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Ausschreibung Rostocker Kunstpreis 2015

Die Kulturstiftung Rostock e.V. und die Hansestadt Rostock verleihen – im Jahre 2015 zum zehnten Mal – den Rostocker Kunstpreis. Möglich wird dies erneut durch die großzügige Unterstützung der PROVINZIAL-Versicherung. Ziel des Preises ist, Künstler, die in Mecklenburg-Vorpommern leben oder deren Werk einen Bezug zur Region hat, zu würdigen und zu fördern. Das Genre soll jährlich wechseln. Für 2015 wird der Kunstpreis für Malerei (Arbeiten aus den Jahren 2011 bis 2015) aus-geschrieben.

1. Höhe und Art des Preises
Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 10.000 €. Die Hansestadt Rostock wird die von der Jury für den Kunstpreis nominierten Kandidatinnen und Kandidaten mit dem Aufkauf von Werken für die Kunsthalle auszeichnen.

2. Teilnahmebedingungen und Bewerbung
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann eine Auswahl ihrer bzw. seiner Arbeiten – zunächst in Form von hinreichend repräsentativen Reproduktionen in kompakter ausgedruckter Form einreichen (keine Lose-Blatt-Sammlung oder digitale Bewerbung mit USB-Stick, CD oder per Email). Die Bewerbung sollte im Format A4, maximal A3, mit einem Deckblatt/Kennwort „Kunstpreis 2015“ erfolgen. Aus Versicherungsgründen dürfen keine Originale eingereicht werden. Eine Kurzbiographie ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Der Absender ist deutlich auf den Unterlagen zu kennzeichnen.

3. Jury
Die Jury besteht aus Vertretern der Kulturstiftung Rostock e.V., der Hansestadt Rostock, der PRO-VINZIAL-Versicherung und der Kunsthalle Rostock sowie weiteren externen Fachleuten. Die Jury bittet die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten für den Rostocker Kunstpreis, geeignete Originale für eine Ausstellung in der Kunsthalle Rostock einzureichen.

4. Termine
Bewerbungen können bis zum 15. September 2015 an die Kunsthalle Rostock, Hamburger Straße 40, 18069 Rostock mit dem Stichwort „Rostocker Kunstpreis 2015“ geschickt werden.
Ab dem 28. November 2015 werden die Original-Arbeiten der in die engere Wahl gezogenen Kandi-datinnen und Kandidaten in der Kunsthalle der Öffentlichkeit präsentiert. Die Preisverleihung erfolgt voraussichtlich am 19. Dezember 2015 im Rahmen einer Festveranstaltung in der Kunsthalle Rostock.

5. Transport
Die für die Ausstellung ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, den Trans-port und den Rücktransport der eingereichten Arbeiten selbst zu realisieren. Wenn notwendig, können nachzuweisende Kosten anteilig von der Kulturstiftung Rostock e.V. übernommen werden. Reise- und Übernachtungskosten sind von den Kandidaten selbst zu tragen.

6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.



Prof. Dr. Wolfgang Methling, Kulturstiftung Rostock e.V.
Thomas Kühl, PROVINZIAL-Versicherung
Roland Methling, Hansestadt Rostock



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